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wichtige Randnotiz

Änderung im Impressum MStV

Inhaltsangabe

Warum ist die Änderung im Impressum notwendig?

Seit dem 07.11.2020 gilt der neue Medienstaatsvertrag (MStV) anstelle des Rundfunkstaatsvertrags (RStV).

Wer muss etwas ändern?

Wenn du journalistisch-redaktionelle Inhalte (News oder Blog Inhalte) auf deiner Website hast, musst du im Impressum einen verantwortlichen für diese Inhalte nennen. Wenn du an der Stelle auf den RStV verweist, musst du das wie folgt ändern.

Wie muss ich es ändern?

Du nennst einen inhaltlich Verantwortlichen mit Bezug auf § 55 Abs. 2 RStV? Dann ändere das in den § 18 Abs. 2 MStV.

Quellen

https://www.res-media.net/der-neue-mstv-teil-4-onlineshops-webseitenbetreiber/
https://de.wikipedia.org/wiki/Medienstaatsvertrag


Disclaimer: Ich poste hier, was mir relevant für meine Kunden und Kollegen erscheint. Wer vollständig und fachkundig in rechtlichen Fragen beraten sein will, ist hier falsch und möge sich an einen Fachanwalt wenden.

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