Schau kurz mal nach: nimmst du Bezug auf das Telemediengesetz (TMG) in deinem Impressum?
Man sieht es häufig so:
Angaben gemäß §5 TMG:
Max Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterstadt
usw.
Impressum ändern – das TMG wird zum DDG
Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14.05.2024 vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Viele Anwälte empfehlen, dass man im Impressum auf die Pflichtangaben beschränkt, ohne auf Gesetze und Paragrafen hinzuweisen. So bleibt eure Website aktuell, auch wenn sich der Name des Gesetzes wieder ändern sollte.
Pflichtangaben im Impressum
Ob du impressumspflichtig bist und welche Angaben du im Impressum machen musst, kannst du z. B. hier erfahren: https://mittlerer-niederrhein.ihk.de/de/recht/merkblaetter2/impressumspflicht-im-internet.html
Änderung in der Datenschutzerklärung
Eine weitere Änderung betrifft die Datenschutzerklärung. Sollte dort auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) hingewiesen werden, musst du das ins Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ändern.
2 Antworten
Liebe Julia,
auf meine Suchbegriffe „impressum anpassen neue regelung“ zeigte mir google deinen Beitrag an erster Stelle an.
Das spricht für deine Qualitäten, der topaktuellen Information für deine Kunden und Unternehmer und natürlich für dein unglaubliches Gespür für die richtigen keywords.
Danke für deine Aufklärung und Klarstellung zu diesem bürokratischen Hürdenlauf.
Fröhliche Grüße, Rosalinde
Liebe Rosalinde, wie schön von dir zu lesen. Vielen Dank. Ich versuche immer hilfreiche, relevante Beiträge zu schreiben. Es sind maximal 12 pro Jahr. Wenn du dich in meinen Newsletter einträgst, bekommst du das nächste mal eine Email. Liebe Grüße zurück, Julia